Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Bauvorhaben bedürfen einer umfangreichen Planung und Auftraggeber benötigen im Vorfeld eine Vielzahl an verschiedenen Unterlagen von den beteiligten Unternehmen, die als Auftragnehmer infrage kommen. Das gilt nicht nur bei privatrechtlichen Bauvorhaben sondern auch für öffentlich-rechtliche Vergabeverfahren. Die folgenden Schriftstücke werden bei privatrechtlichen Bauvorhaben in aller Regel vor Vertragsschluss gefordert und bei öffentlichen Vergabeverfahren bereits vor der Teilnahme am Verfahren:

  • Freistellungserklärung des Finanzamts zum Steuerabzug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer
  • Erklärungen zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen

Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich im Allgemeinen um einen Nachweis darüber, dass der Antragsteller einer bestimmten Nachweispflicht nachgekommen ist. Eine solche Bescheinigung wird in verschiedenen Bereichen verlangt, vor allem für eine gewerbliche Erlaubnis. So dient beispielsweise die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Nachweis, dass gegenüber dem Käufer einer Immobilie keine steuerlichen Bedenken bestehen, die gegen seine Eintragung als neuer Eigentümer ins Grundbuch sprechen würden. Doch mit Blick darauf stellt sich die Frage, was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist und wofür sie benötigt wird.

Steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

In Deutschland gelten keine gesetzlichen Regeln bezüglich der Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Deshalb hat jeder Unternehmer Anspruch auf die Bescheinigung, sofern sein Verhalten steuerlich als zuverlässig eingestuft wurde. Es zeigt also an dass der Unternehmer allen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und dass keine Steuerrückstände bestehen.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse wird maßgeblich der Nachweis erbracht, dass der Auftragnehmer bei der Krankenkasse offiziell als Arbeitgeber geführt wird. Darüber hinaus wird bescheinigt, wie viele versicherte Arbeitnehmer er beschäftigt und ob er seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Krankenkasse nachgekommen ist. Sinn und Zweck der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist demnach der Nachweis seiner Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bei verschiedenen Krankenkassen versichert hat, benötigt er bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von allen Krankenkassen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Zu beachten ist allerdings, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse lediglich einen Einblick auf die aktuelle Situation gewährt, da sie sich allein auf den Zeitpunkt ihrer Ausstellung bezieht. Es ist also Sache des jeweiligen Auftraggebers, ob er eine ältere Unbedenklichkeitsbescheinigung akzeptieren möchte.

Die IBE GmbH hat hier auf der Download-Seite alle relevanten die IBE betreffenden Dokumente verlinkt, die auch laufend aktualisiert werden.

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